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Kuno GmbH Amperstr. 5c 85391Allershausen
Tel. 0170/4313259 Fax: 08166/684389
www.bayern-
Nutzungsvereinbarung für Hüpfburg/Eventmodul
Mietobjekt: ________________________ Lieferservice: ja nein
Vereinbarter Mietpreis inkl. aller Nebenkosten:_________________________ Mietzeitraum:______________
Lieferung Datum Uhrzeit:_______________ Abholung Datum Uhrzeit:_________
Mieter: Firma/Name__________________________________________________
Straße:_________________________________________________________
Wohnort:_______________________________________________________
Tel. Nr.:________________________________________________________
Verantwortliche Person mit Tel. Nr.:___________________________________
Bitte 1 Tag vor Veranstaltung kurz anrufen
Diese Vereinbarung soll das Handling und die Sicherheit beim Einsatz einer Hüpfburg/ eines Eventmoduls gewähren. Bei Fragen bitte einfach kurz anrufen.
Unser besonderer Service:
Kostenlose Stornierung bei Regen nach Absprache
Kostenlose Unterlegböden
Der Lagerort der Hüpfburgen ist:
KUNO GmbH
Amperstr. 5c
85391 Allershausen / Tünzhausen
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Die Hüpfburg/Rutsche oder Eventmodul darf niemals ohne Aufsichtsperson in Betrieb sein. Die Aufsichtsperson muss auch als solche kenntlich gemacht werden.
Der Mieter haftet für Schäden an der Hüpfburg oder durch deren Benutzung an Dritte.
Die Hüpfburg ist pfleglich zu behandeln. Bei Regen heißt das: Hüpfburgbetrieb aussetzen, Lüfter ins Trockene bringen und die Hüpfburg zusammenlegen.
Beim Auf-
Gefahrtragung und Haftung gehen für den gesamten Mietzeitraum ab Übergabe bis zur Rückgabe auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Haftung für alle Schadensersatzansprüche, die sich aus der Benutzung der Hüpfburg ergeben. Er stellt Verleiher und Eigentümer insoweit von allen eigenen und allen Ansprüchen Dritter frei. Diese sind ausschließlich vom Mieter zu regulieren. Der Mieter übernimmt neben der gesetzlichen Haftung hinaus, die gesamte Verantwortung für Verlust (Übernachtrisiko, Vandalismus, u.s.w). Die KUNO GmbH haftet nicht für Personen-
Der Mieter erkennt bei Abschluss des Nutzungsvertrages den ordnungsgemäßen Zustand sowie die Aufbau und Spielbetrieb Bedienungen an. Der Mieter verpflichtet sich, die Hüpfburg samt Zubehör wie Lüfter u.s.w. pfleglich zu behandeln, in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben. Dazu gehört insbesondere die Meldung von entstandenen Schäden und Verluste. Die Hüpfburg ist nach Gebrauch zusammenzulegen und transportbereit herzurichten. Bei unsachgemäßer Rückgabe werden 75,-
Der Mieter darf von der geliehenen Sache keinen anderen als den vertragsgemäßen Gebrauch machen. Er ist ohne Erlaubnis des Verleihers nicht berechtigt, Nutzung und Betrieb der Hüpfburg Dritten zu überlassen. Der Mieter haftet für Beschädigungen und wird in Regress genommen. Wird die Hüpfburg über Nacht am Veranstaltungsort belassen, so ist der Mieter verpflichtet die Hüpfburg zusammenzulegen (Bodenseite nach oben), das gleiche ist bei Regen zu tun. Bei Regen oder Übernacht sind die Lüfter ins Trockene zu stellen
Gebläse sind im Mietpreis eingeschlossen. Die Gebläse sind mit 230V zu betreiben. Die Gebläse sind bei Regen oder Übernacht ins Trockene zu stellen. Werden keine Hilfskräfte gestellt werden, so wird ein Aufpreis in Höhe von 50,00 Euro in Rechnung gestellt.
Auf-
Beim Aufstellen sind alle Lüftungsschlitze der Hüpfburg zu schließen. Anker sind immer vom Mieter zu setzen und zu Überprüfen . Ein Bodenbelag zur Unterlage (z.B. auf Kiesboden)wird auf Anfrage kostenlos gestellt. Die max. Bodenneigung darf 5 Grad nicht übersteigen. Ein Aufbau sowie Betrieb ist über Windstärke 5 nicht möglich.
Wird ein Begrenzungszaun verwendet, so muss dieser mindestens 1,8m von den Wandseiten, 3,5m von den Einstiegsseiten entfernt sein. Der Zugang muss mindestens 1m betragen.
Eine Verankerung der Hüpfburg/Rutsche muss gewährleistet sein, dazu sind die beigelgten Anker oder Spanngurte zu verwenden. Die Anker sind entgegen der Zugrichtung an den vorgesehenen Ösen zu befestigen. Die Anker sind gelegentlich zu kontrollieren. Elektrische Kabel dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein. Es ist für eine ausreichende Stromversorgung zu sorgen.
Betrieb der Hüpfburg: Es muss immer mindestens 1 Aufsichtsperson den Hüpfburgenbetrieb überwachen. Bei Rutschen/MegaBurg oder Big Bubble sind 2 Aufsichtspersonen zu stellen. Aufsichtspersonen werden soweit nicht anderes vereinbart vom Mieter gestellt. Die Aufsichtsperson muss auch als solche kenntlich gemacht sein. Die Aufsichtsperson hat den Spielbetrieb sowie die Anzahl der Kinder zu kontrollieren. Größere und ungestüme Benutzer sind entweder von der Hüpfburg zu entfernen oder zu maßregeln. Die Aufsichtsperson muss gewährleisten dass sich die Kinder nicht gegenseitig durch aufeinander springen verletzen.
Verboten sind: Schuhe, harte oder spitze Gegenstände. Benutzer müssen eine Brille abnehmen. Es ist verboten Lebensmittel, Getränke oder Kaugummi in das Spielgerät mitzunehmen. Klettern oder Hängen an den Begrenzungswänden ist verboten. Verbot von Saltos/Purzelbäumen oder groben Spielverhalten.
Wird ein Spielgerät nicht beaufsichtigt, so ist die Luft abzulassen und der Strom abzuschalten. Max. Personen und Gewicht pro Hüpfburg:
Shrekburg 6 Pers. a 60kg Piratenburg 12 Pers. a 60kg
Krabbel Käfer 6 Pers. a 60kg Harry Potter 5x5 12 Pers. a 60kg
Schlumpfburg 6 Pers a 60kg Harry Potter 6x6 16 Pers. a 60kg
Arriva Amigo Burg 6 Pers a 60kg Bärenburg mit Dach 12 Pers. a 60kg
Roger Rabbit 6 Pers a 60kg Schneewittchen Burg 16 Pers. a 60kg
Lila Hexenburg 12 Pers. a 60kg Große Farm 16 Pers. a 60kg
Mäuseburg 10 Pers. a 60kg Runde Ritterburg 16 Pers a 60kg
Baumeister Bob 8 Pers. a 60kg Mega Spielwelt 16 Pers a 70kg
Clownburg 12 Pers. a 60kg Wellenrutsche 5m 10 Pers. a 70kg
Grisu Drachenburg 12 Pers. a 60kg Dschungelrutsche 10 Pers. a 70kg
Gestiefelter Kater 8 Pers. a 60kg Megarutsche 10 Pers. a 70kg
Sportsbar 12 Pers. a 60kg Big Bubble 20 Pers. a 60kg
Zusammenlegen der Hüpfburg: Beim Zusammenlegen ist darauf zu achten, dass die Hüpfburg sauber und trocken ist (sollte sie feucht sein, bitte aus hygienischen Gründen trocknen lassen um Schimmelbildung zu vermeiden). Die Hüpfburg ist (soweit vorhanden) wieder in den Transportsack zu geben. Ist eine Palette vorhanden muss die Hüpfburg auf die Palette gepackt werden.
Tipp zum Zusammenlegen der Hüpfburg:
Luft ablassen-
Gelesen und Einverstanden
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Ort/Datum Mieter
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Ort/Datum KUNO GmbH